Montag, 3. Juni 2019

Gewächshäuser und Geräteschuppen

* Bericht aus dem Vorstand *

In der Vergangenheit ist mehrfach der Wunsch an den Vorstand herangetragen worden, die erlaubte Größe von Gewächshäusern und Geräteschuppen zu verändern. Laut unserer Gartenordnung sind für Gewächshäuser 6 qm und für Geräteschuppen 4 qm zulässig. Da die meisten Kleingärtner nicht selber bauen, sondern kaufen, sind diese Maße nur schwer einzuhalten. Zudem wird insbesondere im Geräteschuppen der Platz für Gartengeräte schnell zu eng. 

Der Vorstand hat sich deshalb auf seiner letzten Sitzung im Mai 2019 mit diesem Anliegen befasst. Um die vorgegebenen Maße zu verändern, muss die Gartenordnung verändert werden. Das ist frühestens auf der kommenden Jahreshauptversammlung im März 2020 der Fall.

Vom Vorstand ist geplant, einen entsprechenden Antrag zu stellen: danach sollen Gewächshäuser bis zu 8 qm und Geräteschuppen bis zu 6 qm groß sein dürfen - beide allerdings nicht höher als 2,20 m. 

Wer also eine entsprechende Anschaffung plant, sollte den Kauf nach Möglichkeit auf 2020 verschieben.

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